Diese Art von Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach §45 SGB XI setzt genau an dem Punkt an, wo ein Mensch Zuhause irgendwann an seine Grenzen gerät.
Im persönlichen Gespräch werden Gründe für stagnierende Abläufe aufgedeckt und die beteiligten Personen (erkrankte Person und pflegende Angehörige) einigen sich auf einen gemeinsamen Weg. In kleinen Schritten wird versucht verlorene Fähigkeiten zu reaktivieren und ein angemessenes Kontakt- und Beschäftigungsangebot geschaffen. Somit können Angehörige entlastet und den Erkrankten eine Struktur im Alltag gegeben werden.
Angebote von Betreuungs- und Entlastungsleistungen können sein:
Leistungen:
Information:
Mit der Einführung des Pflegestärkungsgesetzes besteht für jeden Pflegebedürftigen, der in eine Pflegestufe eingestuft wurde, seit dem 01.01.2015 die Möglichkeit, im Rahmen der Betreuungs- und Entlastungsleistungen Leistungen in Anspruch zu nehmen. Diese Leistungen werden mit monatlich 104 € vergütet. Des Weiteren umfassen diese Leistungen besondere Angebote der allgemeinen Anleitung und Betreuung bzw. hauswirtschaftliche Leistungen. Hiervon ausgenommen sind jegliche Leistungen zur Grundpflege.
mögliche Leistungen:
Hinzugefügt am 20. Mai 2020, zuletzt aktualisiert am 03. Juni 2020
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