Vor- und Nachsorge/ weitere Behandlungen
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Logopädie
Logopädie
In der Logopädie werden Menschen jeden Alters mit Sprach- Sprech,- Stimm-und/ oder Kau -und Schluckstörungen behandelt.
Wie und wo erhalte ich eine logopädische Verordnung?
Logopädische Leistungen werden von den Krankenkassen übernommen.
Verordnungen, sog. Heilmittelverordnungen stellen Kinderärzte, HNO Ärzte, Neurologen, Kieferorthopäden, Pädaudiologen und Hausärzte aus.
Bitte, beachten Sie, dass der Therapiebeginn spätestens 14 Tage nach Ausstellungsdatum der Verordnung beginnen sollte.
Nehmen Sie bitte zunächst Kontakt mit Ihrem Arzt auf und bitten Sie um eine logopädische Heilmittelverordnung.
Kosten/ Zuzahlungen
Ab dem vollendeten 18. Lebensjahr besteht eine Zuzahlungspflicht von 10% des Rezeptwertes.
Weiterhin fallen EUR 10,00 Rezeptgebühr pro Verordnung an.
Sind Sie chronisch erkrankt, können Sie sich von einer Zuzahlung durch Ihre Krankenkasse befreien lassen.
Bitte wenden Sie sich direkt an Ihre Krankenkasse.
Termine:
sind telefonischzu vereinbaren mit Frau Pohlmann: 040 - 675 90 668
Weitere Informationen finden Sie auf der
Homepage.
Hinzugefügt am 13. Mai 2020,
zuletzt aktualisiert am 01. Juni 2020
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