Der Rehabilitationssport ist eine ergänzende Leistung zur Rehabilitation, die den gesetzlich Krankenversicherten von ihrer Krankenkasse angeboten wird, sofern eine medizinische Notwendigkeit besteht. Er ist auf Art und Schwere der Erkrankung und den körperlichen Allgemeinzustand der Betroffenen abgestimmt.
Vor Beginn der Teilnahme findet ein Anamnesegespräch zwischen dem Übungsleiter und dem Interessenten statt. Bei diesem Aufklärungsgespräch werden sowohl die Diagnose nebst Begleiterkrankungen als auch entsprechende Informationen zu den jeweiligen Trainingsgruppen besprochen. Dieses Gespräch dient der Planung und Betreuung im 123fit-Rahlstedt.
Eine Auswahl möglicher Erkrankungen sind wie folgt:
Erkrankungen Orthopädie u.a.:
Erkrankungen Innere Medizin u.a.:
Krebserkrankungen:
Kosten:
Rehasport/Rehabilitationssport darf von jedem niedergelassenen Arzt (Orthopäde/Internist etc.) verordnet werden. Die Verordnung (Muster 56) nach §44 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SGB IX unterliegt nicht der Heilmittelverordnung und ist somit für den Arzt Budget frei.
Die Verordnung (Muster 56) muss vom Kostenträger (z.B. Krankenkasse) genehmigt werden. Dazu reichen Sie die Verordnung bei Ihrer Krankenkasse ein. Zusammen mit der Verordnung und Zusage der Kostenübernahme kann ein Termin vereinbart werden.
Hinzugefügt am 28. Juli 2020, zuletzt aktualisiert am 28. Juli 2020
123fit Fitnessstudio Rahlstedt
*Anbieter aus Rahlstedt Süd-West* EMS, Reha-Sport, Zirkeltraining, Powerplate